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Die private Unfallversicherung zahlt nicht? Unsere Kanzlei in Kiel hilft!

Sie haben Probleme mit Ihrer privaten Unfallversicherung? Als auf das Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt stehen wir Ihnen kompetent zur Seite, wenn Ihre Versicherung nicht zahlen möchte. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und die Versicherungssumme zu erhalten, die Ihnen zusteht.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung ist die private Unfallversicherung eine freiwillige Versicherung.

Über die gesetzliche Versicherung sind Arbeitnehmer abgesichert, wenn ein Unfall auf der Arbeit oder dem Arbeitsweg passiert. Die Versicherung tritt dann für den Schaden und die Folgekosten ein. Wer sich auf für Unfälle im Haushalt oder in der Freizeit absichern möchte, der muss eine private Unfallversicherung abschließen.

Welche Leistungen deckt eine private Unfallversicherung ab?

Die private Unfallversicherung zahlt bei Unfällen, wenn der Versicherungsnehmer eine dauerhafte Gesundheitsschädigung davonträgt. Zu den wichtigsten Leistungen zählen Zahlungen einer Invaliditätsleistung und einer Unfallrente zur Absicherung von finanziellen Verlusten wegen unfallbedingter Körperschäden. Auch Kosten zur Wiederherstellung der Gesundheit werden abgedeckt. 

Zudem ist es möglich, die Zahlung einer Todesfallsumme an die Hinterbliebenen zu vereinbaren.

Die Leistungen beziehen sich ausschließlich auf den unfallbedingten körperlichen Dauerschaden. Einen Ausgleich in Form einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente übernimmt die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Unfallversicherung zahlt nichtwelche Gründe nennen Versicherer?

Nicht selten verweigert die Versicherung die Zahlung bzw. zahlt nur eine geringe Summe. Besonders oft lehnen Versicherer die Zahlung ab, weil sie nicht von einem Unfall ausgehen oder die Invalidität anzweifeln. Darüber hinaus treten unserer Erfahrung nach folgende Probleme häufig auf:

  • der Versicherer hält eine andere Versicherung für zuständig (zum Beispiel die gesetzliche Unfallversicherung)
  • dem Versicherten wird ein Verstoß gegen eine seiner Obliegenheiten vorgeworfen (zum Beispiel eine zu späte Meldung des Unfalls bei der Versicherung)
  • dem Versicherten wird angelastet, dass er beim Abschluss des Vertrages bewusst falsche Angaben gemacht habe

Sie haben Leistungen aus Ihrer privaten Unfallversicherung beantragt und die Versicherung will nicht zahlen? Dann wenden Sie sich an unsere Kanzlei in Kiel. Wir klären Sie darüber auf, welche Ansprüche Ihnen zustehen und machen Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer geltend. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

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