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Rechtsberatung im Bereich KrankenversicherungKanzlei in Kiel
In Deutschland muss sich jeder darum kümmern, dass seine Behandlungskosten bei einer medizinisch notwendigen Behandlung gezahlt werden. Es besteht die Pflicht, sich gegen Krankheit zu versichern – entweder in der gesetzlichen Krankenkasse oder durch eine private Krankenversicherung.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse gibt es bei der privaten Krankenversicherung keinen vorgeschriebenen Leistungskatalog.
Die Leistungen und Beiträge werden individuell geregelt. Der Vorteil ist, dass der Versicherte selbst bestimmen kann, welche Leistungen er in welchem Umfang versichern möchte. Zu den Nachteilen zählt, dass die Versicherungsverträge sehr individuell sind und fachkundig geprüft werden müssen.
Zu den häufigen Streitpunkten im Bereich Krankenversicherung zählen:
- Bewilligung von Behandlungsleistungen
- Anspruch auf Krankengeld und Höhe des Krankengeldes
- keine oder nur gekürzte Zahlung von Arztrechnungen
- Beitragserhöhungen
- Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung
- Ablehnung der Aufnahme in die private Krankenversicherung
- Kündigung bzw. Austritt aus der privaten Krankenversicherung
- Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
Als auf das Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt stehen wir Ihnen gerne bei allen rechtlichen Fragen und Problemen zur Verfügung. Darüber hinaus beraten wir Sie fachkundig, wenn Sie in die private Krankenversicherung wechseln möchten. Denn der Abschluss einer privaten Versicherung ist nicht einfach. Die Beantwortung der Gesundheitsfragen entscheidet darüber, ob die Versicherung den Vertrag schließt oder ablehnt. Wenn Sie Vorerkrankungen nicht nennen, riskieren Sie später die Kündigung oder die Anfechtung des Vertrages.
Probleme bei der Kostenübernahme? Nutzen Sie unsere Rechtsberatung!
Krankenkassen übernehmen bzw. erstatten grundsätzlich nur die Kosten, die gesetzlich oder im Falle der privaten Krankenversicherung vertraglich vorgesehen sind. Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Verfügung, wenn Ihre Krankenkasse die Bezahlung von Gesundheitsleistungen, Arztrechnungen und Rezepten ablehnt oder die Notwendigkeit einer geplanten Operation bzw. Behandlung bezweifelt.
Gerne sind wir Ihnen auch behilflich, wenn Sie Probleme bezüglich der Höhe einer Kostenerstattung haben oder etwa eine Kur bzw. Heil- und Hilfsmittel nicht gezahlt werden. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Eine Ersteinschätzung ist dabei für Sie mit keinerlei Kosten verbunden. Kontaktieren Sie uns!